Gebührenbedarfsberechnung 2018 'Friedhofswesen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2017/227 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen im Jahr 2018. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die geprüfte Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2016.
Die Gesamtkosten für das Jahr 2018 belaufen sich auf 1.773.075 Euro, was einer Steigerung von etwa 3,24 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Zu den wesentlichen Kostenpositionen zählen Personalkosten in Höhe von über einer Million Euro, kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen. In der Berechnung wurde die Restunterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von 16.530 Euro berücksichtigt, während eine Teilüberdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 16.377 Euro zur Gebührenstabilisierung eingearbeitet wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug des Grünwertanteils. Da Friedhöfe auch als Erholungsflächen dienen, werden 20,78 Prozent der Kosten der Friedhofsunterhaltung als Grünwertanteil von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen. Dies entspricht einem Betrag von voraussichtlich 270.142 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2018 zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren gemäß der beigefügten Gebührensatzung zum 01.01.2018 beschließt. Die zuständige Fachabteilung führt in der Kalkulation zudem die Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungswert sowie einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,0 Prozent auf.
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