Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/229 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bildung eines Jugendamtselternbeirats für das Kindergartenjahr 2017/2018 auf Grundlage von § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Gemäß der gesetzlichen Regelung können sich die Elternbeiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen auf örtlicher Ebene zusammenschließen, um ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe zu vertreten. Dies umfasst die Interessenvertretung gegenüber dem Jugendamt sowie gegenüber Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Elterninitiativen.
Der Sachverhalt legt fest, dass die Entscheidung über die Bildung eines solchen Beirats bei den Elternbeiräten der jeweiligen Kindertageseinrichtungen liegt. Der Fokus des Jugendamtselternbeirats soll dabei auf übergeordneten Angelegenheiten liegen, die über die Belange einer einzelnen Einrichtung hinausgehen, anstatt Einzelfälle oder persönliche Interessen zu behandeln. Der Beirat verfügt über ein Mitwirkungsrecht, jedoch nicht über ein Mitentscheidungsrecht in Finanz-, Personal- oder Konzeptionsfragen. Zudem sollen die Interessen von Kindern mit Behinderung sowie von Kindern mit Migrationshintergrund angemessen berücksichtigt werden. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Ausführungen zur Gründung des Jugendamtselternbeirats zur Kenntnis nimmt und der Bestellung eines Mitglieds dieses Beirats als ständiges beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss zustimmt. Es entstehen durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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