Einziehung einer Teilfläche der Engellaustraße gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2017/089 des Betriebsausschusses 3 (Bauen, Verkehr und Sport) behandelt die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für eine Teilfläche der Engellaustraße in der Gemarkung Behringhausen, Flur 2, Nr. 377. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dem Beschlussvorschlag zufolge soll die Einziehung der betreffenden Fläche erfolgen, sofern nach der im Amtsblatt durchzuführenden Bekanntmachung keine Einwendungen gegen das Vorhaben vorgebracht werden. Die Verwaltung führt dazu aus, dass es sich bei dem fraglichen Teil der Engellaustraße um ein Überhangsflurstück des Gehweges handelt. Da der öffentliche Gehweg in diesem Bereich ausreichend dimensioniert ist, kommt dieser Teil der Fläche für den Fußgängerverkehr keine Bedeutung mehr zu. Die beabsichtigte Veräußerung der Fläche soll durch das Einziehungsverfahren rechtlich ermöglicht werden.
Die Einleitung des Verfahrens ist mit keinen haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll die Absicht der Einziehung mindestens drei Monate vor dem Erlass der Einziehungsverfügung ortsüblich bekannt gemacht werden, um die Möglichkeit für Einwendungen zu gewährleisten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 213103100088
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170405102629
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170405102656