Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2018 des EUV für die Teilbetriebe VII (Dienstleistungen) und IX (Straßeninfrastruktur) mit entsprechenden Anpassungen zustimmen. Die Vorlage, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorliegt, basiert auf der Satzung über das Kommunalunternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, wonach Kalkulationsgrundlagen, die Erstattungsleistungen der Stadt beinhalten, der Ratszustimmung bedürfen.
Im Teilbetrieb VII, der unter anderem die Fahrbereitschaft des Oberbürgermeisters, die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz umfasst, sieht der Plan eine Reduzierung der Erstattungen durch die Stadt von 358.260 € auf 315.577 € vor. Diese Anpassung erfolgt aufgrund von Vorgaben des Haushaltssanierungsplans für die jeweiligen Aufgabenbereiche.
Für den Teilbetrieb IX, der Dienstleistungen im Bereich der Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung umfasst, ist eine Reduzierung der veranschlagten Erstattungen von 8.073.036 € auf 6.764.268 € vorgesehen. Grundlage hierfür sind die im Haushaltssanierungsplan festgelegten Höchstbeträge für die entsprechenden Leistungen und Aufwendungen. Die endgültige Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Investitionen des EUV sind auf Maßnahmen beschränkt, die in der Investitionsdringlichkeitsliste 2018 enthalten und im städtischen Haushalt finanzierbar sind.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180208104332
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180208104414