Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 27.07.2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Wahl eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel in die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/158 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die am 27. Juli 2018 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Wahl eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH.
Die Stadt Castrop-Rauxel hält einen Anteil von 3 % an der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH. Die restlichen Anteile werden von der LEG NRW GmbH mit 94 % und der Sparkasse Vest Recklinghausen mit 3 % gehalten. Nach der Niederlegung des Ratsmandats des bisherigen Vertreters im November 2017 wurde die Nachbesetzung notwendig.
Die Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Ersten Beigeordneten sowie ein Ratsmitglied getroffen wurde, sieht die Wahl eines neuen Vertreters vor, um die Rechte der Stadt als Gesellschafterin wahrzunehmen. Dies war insbesondere im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Feststellung des Jahresabschlusses 2017 erforderlich, die bis zum 31. August 2018 erfolgen muss. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH umfasst der Aufgabenbereich der Gesellschafter unter anderem die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Rat der Stadt soll die getroffene Entscheidung nun förmlich genehmigen.
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