Beschluss über den Verlust des Mandats im Integrationsrat
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll in seiner Sitzung am 26. April 2018 über den Verlust von drei Mandaten im Integrationsrat entscheiden. Die entsprechende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten legt dar, dass drei gewählte Mitglieder der Liste „Junge Alternative“, die am 25. Mai 2017 in den Integrationsrat gewählt wurden, ihre Mandatsberechtigung verloren haben.
Grund für den Vorgang ist die Änderung der persönlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit. Der Verwaltung liegt die Information vor, dass ein Mitglied aus dem Integrationsrat aus der Stadt Castrop-Rauxel verzogen ist. Zwei weitere Mitglieder sind nur noch mit einem Nebenwohnsitz in der Stadt gemeldet. Da die Wahlordnung der Stadt Castrop-Rauxel sowie das Kommunalwahlgesetz vorschreiben, dass die Hauptwohnung in der Gemeinde während der gesamten Wahlperiode in der Stadt zu liegen hat, ist die Wählbarkeit für diese Personen entfallen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Verlust der Mandate gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen der Wahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes förmlich feststellt. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht angegeben.
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