Ernennung einer Schriftführerin für den Betriebsausschuss 2 der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) der Stadt Castrop-Rauxel steht die Ernennung einer Schriftführerin zur Beratung an. Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/068 basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel.
Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Erstellung dieser Niederschrift obliegt einer vom Betriebsausschuss 2 zu bestellenden Schriftführerin bzw. einem Schriftführer. In diesem Zusammenhang sieht § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates vor, dass die Niederschrift in Form eines Beschlussprotokolls erfolgt und sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Benennung einer Person als Schriftführerin für den Betriebsausschuss 2 vor. Die zuständige Beigeordnete weist darauf hin, dass durch diese Personalentscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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