Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Waltrop, Datteln, Oer-Erkenschwick und Castrop-Rauxel bezüglich des Förderschulverbundes Martin-Luther-King-Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Oer-Erkenschwick und Waltrop bezüglich des Förderschulverbundes Martin-Luther-King-Schule behandelt. Die Vereinbarung regelt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern sowie die anteilige Übernahme der anfallenden Kosten durch die jeweiligen Heimatkommunen. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung für die Gründung des Verbundes liegt bereits vor.
Ab dem 1. August 2018 umfasst der Verbund drei Standorte, zwei davon in Castrop-Rauxel und einer in Oer-Erkenschwick. Die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werden in diesem Verbund zusammengeführt. Die Stadt Castrop-Rauxel fungiert dabei als Schulträger. Gleichzeitig wird die bestehende Vereinbarung zur Phönixschule zum Zeitpunkt der Schließung dieser Schule beendet.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht sowie die Bezirksregierung und setzt voraus, dass die beteiligten Kommunen gleichlautende Beschlüsse in ihren jeweiligen Räten fassen.
Hinsichtlich der Finanzen wurde ein zusätzlicher Bedarf für die Ausstattung der Schule festgestellt. Mittel für bewegliche Sachen des Anlagevermögens sollen unter Beachtung der Wertgrenzen umgeschichtet werden. Die Übertragung von Mitteln bis zu einer Höhe von 75.000 Euro obliegt dem Kämmerer. Die Kosten für die Schüler aus den anderen Kommunen werden anteilig an die Stadt Castrop-Rauxel erstattet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230407100159
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180704100638
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180704113434