Bestellung eines stellvertretenden Wehrführers der freiwillligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/174 regelt die Neubesetzung einer stellvertretenden Führungsposition innerhalb der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel. Da das bisherige Ehrenbeamtenverhältnis des ehemaligen stellvertretenden Leiters zum 26. Januar 2018 endete, wird die Bestellung eines Nachfolgers beantragt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegt dem Rat der Stadt die Aufgabe, die Leiter der Feuerwehr sowie bis zu zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Vorschlag für die Neubesetzung basiert auf einer Anhörung der Feuerwehr vom 29. August 2018 sowie auf dem Vorschlag der zuständigen Kreisbrandmeisterin bzw. des zuständigen Kreisbrandmeisters.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß § 11 BHKG für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr zu bestellen und in ein Ehrenbeamtenverhältnis unter Beruf zu berufen. Da die erforderliche fachliche Qualifikation zum Stadtbrandinspektor zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig vorliegt, kann die Funktion zunächst nur kommissarisch übertragen werden. Eine endgültige Ernennung und der Beginn der sechsjährigen Amtszeit sind an den erfolgreichen Abschluss der notwendigen Lehrgänge nach den Feuerwehrdienstvorschriften gekoppelt. Die Entscheidung wird im Betriebsausschuss 1 sowie im Rat der Stadt behandelt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230409100179