Genehmigung eines Dringlichkeitsentscheids gemäß § 60 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung NW über die Bereitstellung von überplanplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW für die „Gute Schule 2020' Maßnahme 5 (Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume am Ernst-Barlach-Gymnasium) in Höhe von insgesamt 92.000 € bei folgender Buchungsstelle: 21.17/0628.785160 (Neubau/Sanierung Schulen durch B60 — NW Räume EBG)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll einen Dringlichkeitsentscheid gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW genehmigen. Gegenstand des Antrags ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 92.000 Euro für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume am Ernst-Barlach-Gymnasium. Die Maßnahme ist Teil des Programms „Gute Schule 2020“.
Die Sanierungsarbeiten begannen im Jahr 2017. Während der über zwei Haushaltsjahre laufenden Umsetzung kam es zu Verschiebungen innerhalb der verschiedenen Buchungsstellen und Förderprogramme. Obwohl der ursprüngliche Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme von 390.000 Euro nach Vorliegen der Rechnungen eingehalten wird, reicht das auf der spezifischen Buchungsstelle 21.17/0628.785160 verfügbare Budget aus dem Programm „Gute Schule“ nicht aus, um die Schlussrechnung zu begleichen. Es ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von etwa 91.982 Euro.
Zur Deckung dieses Bedarfs sollen freiwerdende Mittel aus anderen Haushaltsstellen und abgeschlossenen Maßnahmen des Programms „Gute Schule“ sowie des Programms KInvFöG II genutzt werden. Die entsprechenden Ansätze werden im Haushalt gesperrt. Da die nächste reguläre Ratssitzung erst am 29. November 2018 stattfindet, die Begleichung der Schlussrechnung jedoch zeitnah erfolgen muss, wird die Einholung der Dringlichkeitsentscheidung beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss berät über die Vorlage am 27. November 2018.
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