Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

4. Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 31.03.2011 ab 01.01.2019

2018/255 12.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/255 sieht eine befristete Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen“ für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022 von der Besteuerung auszusetzen.

Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der veränderten wirtschaftlichen Situation und dem Rückgang der entsprechenden Steuererträge. Da das letzte regelmäßige Tanzlokal in der Stadt geschlossen hat, finden Tanzveranstaltungen nur noch in kleinem Rahmen zu spezifischen Anlässen statt. Die jährlichen Erträge belaufen sich laut Verwaltung auf etwa 6.000 Euro. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für die Überwachung der Formvorschriften stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu diesen Einnahmen. Durch die Aussetzung der Besteuerung sollen personelle Ressourcen im Bereich der Finanzverwaltung ökonomisch sinnvoller in anderen Feldern der Steuererhebung eingesetzt werden können.

Die Maßnahme ist zeitlich befristet. Sollten sich künftig Anzeichen für eine wirtschaftliche Rentabilität der Besteuerung ergeben, kann die Erhebung ab dem 1. Januar 2023 ohne weitere Satzungsänderung wieder aufgenommen werden. Die mittelfristige Haushaltsplanung sieht für den Zeitraum der Aussetzung Mindererträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro pro Jahr vor, was einem Gesamteffekt von 24.000 Euro entspricht. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne eines Mittelbedarfs liegt nicht vor.

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