Interkommunale Vereinbarung zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/257 den Abschluss einer interkommunalen Vereinbarung zur Entwicklung von Gewerbe- und Industriestandorten im Kreis Recklinghausen vorgeschlagen. Ziel der Vereinbarung ist eine Kooperation zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten, um die Beobachtung und Bewertung des regionalen Bedarfs an Wirtschaftsflächen gemeinsam durchzuführen.
Ein zentraler Bestandteil des Vorhabens ist die kontinuierliche Fortschreibung eines interkommunalen Wirtschaftsflächenkonzepts. Dieses soll die Identifizierung, Bewertung und Priorisierung potenzieller Standorte sowie die Prüfung ihrer Umsetzbarkeit umfassen, um Neuausweisungen im Regionalplan bei Bedarf zeitnah zu ermöglichen. Zudem soll ein interkommunales Bedarfskonto, ein sogenanntes virtuelles Flächenkonto, eingerichtet werden. In dieses Konto können Städte lokale Flächenbedarfe einbringen, die sie selbst nicht in Planung umsetzen können. Diese Bedarfe können auf regional bedeutsame Flächen übertragen werden. Im Gegenzug erhalten die teilnehmenden Kommunen bei einer Bedarfsübertragung ein vorrangiges Anrecht auf Flächen aus den im nächsten Monitoring-Zyklus ermittelten lokalen Bedarfen des Kreises.
Die Verwaltung sieht in dieser Zusammenarbeit eine Möglichkeit, die Ansiedlung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen im Zuge des Strukturwandels zu unterstützen. Die Entscheidungshoheit zur Ausweisung von Standorten und zur Übertragung von Bedarfen verbleibt bei den jeweiligen Städten. Die Umsetzung soll unter Moderation des Kreises erfolgen.
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