Quartierskümmerer in benachteiligten Quartieren in Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel hat dem Haupt- und Finanzausschuss einen Beschlussvorschlag vorgelegt, um in den Stadtteilen Deininghausen, Habinghorst und Merklinde jeweils eine 450-Euro-Stelle für eine sogenannte Quartierskümmerer- oder Kümmererfunktion einzurichten. Ziel der Maßnahme ist es, in diesen als sozial benachteiligt eingestuften Quartieren eine Ansprechperson vor Ort zu etablieren, die als Koordinator und Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Verwaltung, der Politik und lokalen Institutionen fungiert.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit mit sozioökonomischen Herausforderungen in den betroffenen Gebieten. In Deininghausen endet zum Jahresende 2018 die Finanzierung der bisherigen Stadtteilmanagement-Stelle. In Merklinde wird die Einrichtung eines Quartiersmanagements als wesentlicher Bestandteil eines erarbeiteten Handlungsprogramms zur Nachhaltigkeitsstrategie angeführt. Für Habinghorst wird die Unterstützung durch eine Anlaufstelle als notwendig erachtet, um die lokale Akteurslandschaft zu stärken und die soziale Stabilität zu fördern.
Die Aufgaben der Quartierskümmerer umfassen die Einbindung verschiedener Akteure, die Unterstützung von Projekten, die Akquisition von Drittmitteln sowie die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Nachbarschaftsarbeit. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen städtischen Eigenanteil von jährlich 21.000 Euro für alle drei Standorte. Die Mittel sind innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung für die kommenden Jahre gesichert.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230611100265
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt- und Finanzausschuss
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 nebst Anlagen 06.11.2018
- Nachhaltigkeit nimmt Quartier (NnQ) – Castrop-Rauxel Merklinde 06.11.2018
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder) und 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung) 06.11.2018
- Haushaltsüberschreitungen 2017 07.11.2018
- Berichterstattung über die Beteiligungen der Stadt Castrop-Rauxel 07.11.2018
- Änderungen zum Stellenplan 2019 07.11.2018