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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den Buchungsstellen 36.04.533430 (Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder) und 36.04.533505 (Laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung)

2018/260 06.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 31. Oktober 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine weitere überplanmäßige Mittelbereitstellung für zwei spezifische Bereiche der Jugend- und Familienhilfe im Haushaltsjahr 2018.

Konkret sieht die Vorlage vor, die Mittel für die Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder um 133.000 Euro zu erhöhen. Damit steigt der Bedarf bei dieser Buchungsstelle über den ursprünglichen Ansatz und bereits erfolgte Bereitstellungen hinaus auf einen Gesamtwert von 2.448.000 Euro. Zudem sollen für laufende Leistungen für Kinder und Jugendliche in Heimerziehung zusätzliche 214.000 Euro bereitgestellt werden, was den Gesamtaufwand bei dieser Position auf 4.264.000 Euro erhöht.

Der gesamte zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf 347.000 Euro. Die Deckung dieser Summe erfolgt durch Mehrerträge aus Erstattungen vom Kreis im Bereich der SGB II-Leistungen. Die Verwaltung führt an, dass die Entscheidung aufgrund eines unvorhersehbaren Anstiegs der Fallzahlen und der Notwendigkeit, die gesetzlichen Aufgaben zum Rechenlauf am 1. November 2018 zu erfüllen, als Dringlichkeitsentscheidung erfolgen musste. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die nachträgliche Genehmigung durch den Rat erforderlich.

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