Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2017; Vorlage gem. § 18 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt wird die Vorlage 2018/194 zur Rechenschaftslegung über die Nebentätigkeiten des Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2017 vorgelegt. Die Vorlage erfolgt gemäß den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes NRW.
Die Prüfung der Einkünfte unterscheidet zwischen Tätigkeiten, die dem Hauptamt zuzuordnen sind, und Tätigkeiten, die als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst oder als sonstige Nebentätigkeit eingestuft werden. Einkünfte aus Funktionen in Gremien, die aufgrund der Amtsträgerschaft ausgeübt werden, wie etwa in Beiräten oder Aufsichtsräten mit kommunaler Beteiligung, sind dem Hauptamt zuzurechnen und der Stadt zu erstatten. Im Jahr 2017 beliefen sich diese Einkünfte auf insgesamt 1.975,56 Euro. Davon wurden Beträge in Höhe von 625,56 Euro bereits an die Stadtkasse erstattet, sodass ein Restbetrag von 1.350,00 Euro zur Erstattung aussteht.
Einkünfte aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, etwa durch die Mitgliedschaft in einem Verwaltungsrat einer Sparkasse oder im Rat der Emschergenossenschaft, wurden mit insgesamt 4.920,00 Euro beziffert. Da diese Beträge die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten, besteht hier keine Abführungspflicht. Sonstige Nebentätigkeiten beliefen sich auf 40,00 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die ausgeübten Nebentätigkeiten und die dafür erzielten Vergütungen des Hauptverwaltungsbeamten für das Jahr 2017 zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230709100199