Haushaltsüberschreitungen 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/264 befasst sich mit den im Haushaltsjahr 2017 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen der Stadt Castrop-Rauxel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die im Verlauf des Jahres 2017 unterjährig erfolgten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW zur Kenntnis nimmt.
Nach den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung und der Haushaltssatzung der Stadt wird zwischen erheblichen und nicht erheblichen Überschreitungen unterschieden. Überschreitungen über einem Schwellenwert von 75.000 Euro gelten als erheblich und erforderten im Vorfeld eine Zustimmung des Rates, welche für die entsprechenden Vorgänge bereits im jeweiligen Haushaltsjahr eingeholt wurde. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze liegt die Entscheidungsbefugnis für die Finanzierung innerhalb eines Betriebes bei den zuständigen Betriebsleitungen bzw. für die Produktgruppe Allgemeine Finanzwirtschaft beim Kämmerer. Im Falle von Mehraufwendungen, die nicht innerhalb eines Betriebes finanziert werden können, entscheidet der Kämmerer ebenfalls bis zu einem Betrag von 75.000 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, dem Rat die Mittelbereitstellungen zur Kenntnis zu geben, die unterhalb des Schwellenwertes lagen und somit nicht der vorherigen Entscheidung durch den Rat bedurften. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den Anlagen 1 und 2 als konsumtive bzw. investive Haushaltsüberschreitungen aufgeführt. Über über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 GO NRW wurden im Jahr 2017 keine Inanspruchnahmen verzeichnet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230711100270
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181112103010
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181112103022