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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 234 Planbereich „Schacht Fünf - Briloner Straße“ hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs Beschluss zur Durchführung des Verfahrens ohne Beschleunigung nach § 13 a BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

2018/019 22.03.2018 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 2018/019 die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 2<0xC2>34, Planbereich „Schacht Fünf - Briloner Straße“, beschlossen. Die Erweiterung umfasst die Einbeziehung westlich gelegener Flächen bis an die bestehende Bebauung an der Luisenstraße, wodurch sich die Gesamtfläche von bisher 2,6 Hektar auf 3,1 Hektar vergrößert. Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Wohnquartiers zur städtebaulichen Verdichtung und zur Arrondierung des Siedlungszusammenhangs.

Das geplante Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet mit verschiedenen Haustypen, darunter Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser, genutzt werden. Zudem ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte sowie eines Ersatzgebäudes für ein Feuerwehrgerätehaus vorgesehen. Die Erschließung soll über die ehemalige Zufahrt der Schachtanlage sowie eine neue Einmündung von der Pallasstraße erfolgen.

Das Verfahren wird nicht als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB, sondern als reguläres Verfahren durchgeführt. Der Ausschuss hat zudem beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bereitzustellen. Die Verwaltung prüft im weiteren Verlauf die eingehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, um die Grundlage für einen abschließenden Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt zu schaffen.

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