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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2018

2018/034 08.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus den Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt. Die Vorlage regelt die Fortführung von finanziellen Mitteln für verschiedene investive und konsumtive Maßnahmen unter Berücksichtigung der geltenden Gemeindehaushaltsverordnung und der Vorgaben der Bezirksregierung Münster.

Der Beschluss umfasst mehrere Bereiche: Für investive Maßnahmen aus Vorjahren ist eine Übertragung in Höhe von 691.902,11 € vorgesehen. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2017 in Höhe von 1.705.092,34 € übernommen werden. Für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten, die systembedingt auch konsumtive Aufwendungen auslösen, wird ein Betrag von 61.517,38 € beantragt. Darüber hinaus werden konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 140.474,70 € zur Übertragung vorgeschlagen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Haushaltslage eine besonders restriktive Prüfung der Übertragungen erfolgt. Die Übertragung von konsumtiven Mitteln erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei zweckgebundenen Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit, die Feuerwehr oder das Demenz-Café sowie bei Mitteln aus Programmen wie „Gute Schule 2020“. Die übertragenen Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2018 abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel aus.

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