Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018; Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage mit der Nummer 2018/212 befasst sich mit der Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018. Der Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, die durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied initiiert wurde.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen. Die Vorlage wurde für die Beratung im Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr) am 21. November 2018 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorbereitet.
Aus den vorliegenden Informationen geht hervor, dass die Änderung der Verordnung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Die zuständige Verwaltung hat die Vorlage im Bereich Ordnungswesen und Bürgerservice erstellt.
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Dokumente
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