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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2019 Klärschlammentsorgung und Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel

2018/270 08.11.2018

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2018/270 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Klärschlammentsorgung im Jahr 2019 sowie dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, in Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb betreibt die Überwachung und Entsorgung von 56 derartigen Anlagen im Stadtgebiet als öffentliche Einrichtung.

Nach Angaben der Verwaltung ist die Gebühr für den abgefahrenen Grubeninhalt seit dem Jahr 2015 unverändert bei 58,47 Euro pro angefangenem Kubikmeter geblieben. Für das Jahr 2019 wird jedoch eine Erhöhung der Gebühr auf 60,26 Euro pro angefangenem Kubikmeter vorgeschlagen. Als Grundlage für diese Berechnung dienen steigende Unternehmerkosten, die von 18,50 Euro auf 20,00 Euro pro Kubikmeter (zzgl. Mehrwertsteuer) steigen, sowie erhöhte Verwaltungskosten. Zudem wird eine jährliche Entsorgungsmenge von 70 Kubikmetern zugrunde gelegt, da die zu entsorgenden Schlammmengen in den vergangenen vier Jahren angestiegen sind.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2019 zur Kenntnis nimmt und der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zustimmt. Gemäß der Satzung des EUV Stadtbetriebs ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, während der Rat der Stadt ein Weisungsrecht sowie die Aufgabe hat, die Satzung vor der öffentlichen Bekanntmachung zu billigen.

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