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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2019 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-Rauxel

2018/271 08.11.2018

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2018/271 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 im Bereich der Stadtentwässerung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß der Kommunalen Unternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb unterliegen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates der Stadt.

Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat in seiner Sitzung am 28. November 2018 die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 beraten und den Erlass der entsprechenden Gebührensatzung beschlossen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Castrop-Rauxel diesem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmt. Die Satzung regelt die Entwässerung der Grundstücke sowie den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt.

Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben. Die Entscheidung über die Satzung steht zur Beratung im Verwaltungsrat am 28. November 2018 sowie im Rat der Stadt am 29. November 2018 an.

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