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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2019 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel

2018/272 08.11.2018

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2018/272 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 im Bereich der Abfallentsorgung sowie dem Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel.

Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb hat die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 bereits beraten und die entsprechende Gebührensatzung beschlossen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Kommunalunternehmenssatzung des EUV Stadtbetrieb unterliegen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt der vom Verwaltungsrat beschlossenen Gebührensatzung zustimmt. Die Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb am 28. November 2018 sowie des Rates der Stadt am 29. November 2018 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.

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