Gebührenbedarfsberechnung 2019 - Straßenreinigung und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/273 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Verwaltungsrat hat bereits eine entsprechende Satzung beschlossen, die nun dem Rat der Stadt zur Zustimmung vorgelegt wird.
Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung weist für die Sommerreinigung einen Betrag von 4,35 Euro pro laufendem Meter aus, während die Gebühr für die Winterreinigung mit 1,59 Euro pro laufendem Meter unverändert bleibt. Trotz eines geringfügig gestiegenen Bedarfs bei der Sommerreinigung ist eine Anpassung der Gebühren nicht vorgesehen.
Dennoch sieht die Vorlage eine Änderung der Anlage 2 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vor, da die Reinigungsklasse für die Ickerner Straße angepasst wurde. Zudem wird die Satzung aufgrund einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Rechtsbehelfsfrist in § 9 Absatz 2 angepasst, wobei die bisherige Widerspruchsfrist durch eine Rechtsbehelfsfrist ersetzt wird. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, während Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Billigung durch den Rat der Stadt bedürfen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230811100279
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181112141256-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181112162641-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20181112162645-1
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20181128084354