Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für das Standesamt der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/074 sieht die Verabschiedung der Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung des Standesamtes der Stadt Castrop-Rauxel vor. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Gebührenstruktur an ein neues Angebot an Ambiente-Trauorten sowie die Einrichtung eines Traustandesbeamtenpools, der ab dem 1. September 2018 operativ tätig sein soll.
Durch die Erweiterung des Angebots an Trauorten außerhalb des Rathauses und die Bereitstellung von Personal außerhalb der Kernarbeitszeiten entstehen neue Kosten für die Verwaltung, unter anderem für die Vergütung der Beamten, die Beschaffung von Siegeln sowie für Dekorationen. Die Vorlage sieht daher die Einführung neuer Tarifstellen vor. So wird die Vornahme einer Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeiten an einem Ambiente-Trauort mit 200 Euro bepreist. Eine Servicepauschale für Trauungen während der Kernarbeitszeiten an externen Orten wird auf 30 Euro festgesetzt, während Trauungen außerhalb der Kernarbeitszeiten im Trauzimmer des Rathauses 100 Euro kosten.
Zudem umfasst die Satzung redaktionelle Anpassungen, die auf die gesetzliche Änderung zum 1. Oktober 2017 zurückzuführen sind, wodurch die Begründung von Lebenspartnerschaften entfiel und die Umwandlung in Ehen möglich wurde. Die Verwaltung gibt an, dass von den Gebühren für Trauungen an Ambiente-Trauorten ein Teil zur Vergütung der beteiligten Beamten und Stellvertreter verwendet wird, während die verbleibenden Mittel dem städtischen Haushalt zufließen. Eine direkte Auswirkung auf den Haushalt wird als nicht vorhanden angegeben, da die Kosten durch die Gebühren gedeckt werden sollen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 230904100076
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180410101259
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180410101322