Erhöhung der Verpflegungsentgelte im Bereich der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) Erhöhung der Verpflegungsentgelte im Bereich der städtischen Kitas Neue Entgeltordnungen für die Verpflegung in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich sowie in Kindertageseinrichtungen der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Einführung neuer Entgeltordnungen für die Verpflegung in Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich sowie in städtischen Kindertageseinrichtungen. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht vor, die monatlichen Verpflegungsentgelte zum 1. August 2018 anzupassen.
In den Offenen Ganztagsschulen soll der monatliche Beitrag von bisher 39 Euro auf 64 Euro steigen. In den städtischen Kitas wird das Entgelt für eine Vollverpflegung von 45 Euro auf 60 Euro angehoben, während der Beitrag für ein reines Frühstück von 15 Euro auf 20 Euro angepasst werden soll. Die Verwaltung begründet diese Anpassung mit der Notwendigkeit einer Kostendeckung bei Sach- und Personalkosten, da die bisherigen Sätze nicht ausreichten, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Für die OGS ist zudem die Bereitstellung von zusätzlichem Küchenpersonal vorgesehen.
Die Erhöhungen basieren auf Kostenkalkulationen und wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt. Für die Eltern besteht die Möglichkeit, durch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eine Reduzierung der Kosten zu erwirken. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf zusätzliche Erträge von etwa 150.640 Euro im laufenden Jahr, wobei die Stadt keinen zusätzlichen Eigenanteil aus dem Haushalt aufbringen muss. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180409133424-1
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20180409133435-0
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