Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Haushaltsjahren 2018-2020 gemäß Position 1.1.1 Kinder- und Jugendförderplan NRW – Verteilung der zusätzlichen Fördersumme
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/078 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Verteilung einer zusätzlichen Fördersumme für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020. Hintergrund ist der Kinder- und Jugendförderplan NRW, der eine Anhebung der Strukturförderung vorsieht. Durch einen Bewilligungsbescheid vom 20. Februar 2018 wurde der Förderbetrag für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel von 136.105 Euro auf 155.936 Euro erhöht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den zusätzlichen Betrag von 19.831 Euro vollständig zur Personalsicherung in den Einrichtungen der freien Träger auszuzahlen. Als Verteilerschlüssel dient die Anzahl der vorhandenen und förderfähigen Personalstellenanteile. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel entfällt auf die Evangelische Kirchengemeinde (43,1 %), das Trägerwerk der Georgspfadfinder e. V. (27,6 %), die Griechische Gemeinde e. V. (17,2 %) sowie den Verein zur Erhaltung von Jugend- und Kulturarbeit Pöppinghausen e. V. (12,1 %).
Für die Jahre 201
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch entsprechende Landeszuwendungen, sodass keine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts entsteht. Der Mehraufwand wird durch die entsprechenden Mehreinnahungen auf den zuständigen Buchungsstellen gedeckt. Ab dem Jahr 2019 ist eine Dynamisierung der Förderung vorgesehen, während für das Jahr 2021 eine Überarbeitung der städtischen Förderrichtlinien geplant ist.
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