Straßenrechtliche Widmung der Straße 'In den Kämpen' gemäß § 6 StrWG NW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) steht die straßenrechtliche Widmung der Straße „In den Kämpen“ zur Beratung und Entscheidung vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die entsprechenden Flurstücke 168, 169, 184 und 188 der Gemarkung Merklinde, Flur 4, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) zu widmen.
Die Grundlage für diesen Vorgang ist die Herstellung der Straße durch einen Dritten im Rahmen eines Erschließungsvertrages. Die Abnahme des Endausbaus wurde bereits mängelfrei durchgeführt, und die Übertragung der entsprechenden Grundstücksflächen auf die Stadt Castrop-Rauxel ist erfolgt. Durch die beabsichtigte Widmung werden die genannten Flurstücke der öffentlichen Nutzung übergeben.
Da die Stadt Castrop-Rauxel als Eigentümerin der öffentlichen Verkehrsflächen die Straßenbaulast trägt, ist die Widmung durch die zuständige Straßenbaubehörde zu veranlassen. Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Widmung erfüllt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231009100205
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180910125901
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180910130016