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Sitzungsvorlage

Weiterentwicklung und Anpassung der Förderleistungen für Kindertagespflegepersonen

2018/218 12.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/218 sieht eine Weiterentwicklung und Anpassung der Förderleistungen für Kindertagespflegepersonen in Castrop-Rauxel ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 vor. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass die Vergütung seit etwa 13 Jahren weitgehend unverändert geblieben ist und die Kindertagespflege eine wesentliche Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung darstellt.

Der Beschlussvorschlag umfasst mehrere Anpassungen der Vergütungsstruktur. Ab dem 1. August 2019 soll die Vergütung pro Stunde von 5,20 € auf 5,50 € steigen. Zudem ist eine dynamisierte Erhöhung um 0,10 € pro Stunde für den Zeitraum von 2020 bis 2025 vorgesehen, sodass die Vergütung bis 2025 einen Wert von 6,00 € pro Stunde erreichen soll. Weitere Maßnahmen beinhalten die Erhöhung der Pauschale für die Erstellung von Bildungsdokumentation von 15,00 € auf 20,00 € pro Kind und Monat sowie die Anhebung der Übernachtungspauschale in den Nachtstunden von 4,00 € auf 12,00 € pro Übernachtung. Zusätzlich soll ein Entgelt von 1,00 € pro Betreuungsstunde für Randzeiten zwischen 6 bis 8 Uhr sowie 18 bis 22 Uhr eingeführt werden.

Die Verwaltung führt an, dass diese Maßnahmen dazu dienen sollen, einheitliche Vergütungsstrukturen im Kreis Recklinghausen zu erhalten und die Zufriedenheit der Tagespflegekräfte zu sichern. Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2019 werden auf etwa 37.034 € geschätzt, wobei die Kosten in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt wurden.

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