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Sitzungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018

2018/040 13.02.2018 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 1. März 2018 über die ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2018 beraten. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die beigefügte Verordnung zu beschließen.

Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches der örtlichen Ordnungsbehörde erlaubt, jährlich bis zu vier Sonntage oder Feiertage für eine Dauer von jeweils bis zu fünf Stunden freizugeben, wobei die Gesamtzahl der freien Tage innerhalb einer Gemeinde elf nicht überschreiten darf. Eine Öffnung der Verkaufsstellen ist dabei an den Anlass von lokalen Festen, Märkten oder Messen gebunden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Rechtsprechung die Anforderungen an den Anlassbezug verschärft hat, da die Veranstaltung einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen muss und die Ladenöffnung lediglich nachrangig erscheinen darf. Zudem wird auf eine mögliche Änderung des Landesgesetzes sowie auf das Risiko hin, dass Verordnungen durch Klagen aufgehoben werden könnten. Die vorliegende Verordnung ist auf eine einjährige Gültigkeit ausgelegt, um auf rechtliche Änderungen reagieren zu können. Die vorgeschlagenen Termine wurden mit Vertretern des Einzelhandels abgestimmt, wobei für die Werbegemeinschaft der Lange Straße eine abweichende Öffnungszeit zwischen 12.00 und 17.00 Uhr vorgesehen ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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