Wahl einer Mediatorin/eines Mediators für den Ältestenrat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 29. November 2018 über die Wahl einer Mediatorin oder eines Mediators für den Ältestenrat beraten. Gegenstand der Sitzungsvorlage 2018/278 ist die Besetzung dieser Funktion für die laufende Wahlperiode bis zum Jahr 2020.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet eine am 27. September 2018 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse. Durch diese Neuregelung wurde die Einrichtung eines Ältestenrates ermöglicht. Gemäß der geänderten Geschäftsordnung ist der Vorsitz im Ältestenrat durch eine Person in Form einer Mediation zu besetzen, die dem Rat nicht angehört. Die Bestimmung dieser Person ist Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit des Ältestenrates.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat eine entsprechende Person für die aktuelle Wahlperiode bestimmt. Über die finanzielle Entschädigung der gewählten Mediatorin oder des gewählten Mediators wird der Ältestenrat selbst entscheiden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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