Barrierefreier Ausbau von 10 Haltestellenpunkten im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/041 des EUV Stadtbetriebs befasst sich mit dem barrierefreien Ausbau von zehn Haltestellenpunkten im Stadtgebiet von Castrop-Rauxel. Hintergrund der Maßnahmen ist das Personenbeförderungsgesetz des Bundes, welches die Barrierefreiheit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahr 2022 vorschreibt. Im Jahr 2015 wurden alle Haltestellen im Stadtgebiet erfasst, wobei 149 Haltepunkte der Straßenbaulast der Stadt zugeordnet wurden.
Der Bericht dokumentiert den bisherigen Fortschritt der Umsetzung. Für sechs Haltestellen, darunter Am Markt und Nordstraße, wurden im Jahr 2016 Fördermittel beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 152.800 Euro beantragt; ein Zuwendungsbescheid liegt vor und die Arbeiten werden im laufenden Jahr abgeschlossen. Für weitere sechs Haltestellen, wie etwa die Borghagener Straße oder den Rathaus/Europaplatz, wurden im Jahr 2017 Fördermittel in Höhe von 223.200 Euro beantragt, wobei ein Zuwendungsbescheid für April 2019 erwartet wird. Zudem wurden bereits Haltestellen im Rahmen von Maßnahmen zur Inklärung der kommunalen Gebäude und im Zuge von Kanalbaumaßnahmen umgebaut.
Für das Jahr 2018 ist die Beantragung von Fördermitteln beim VRR für fünf weitere Haltestellenpunkte vorgesehen, darunter die Amt- und Bergstraße sowie der Ickerner Friedhof. Das geplante Ausbauvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf circa 260.000 Euro. Der Betriebsausschuss 3 soll den Sachverhalt zur Kenntnis nehmen und dem Ausbau der zehn Haltestellen zustimmen. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt wird nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231402100041
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180214095449
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180214095622