Ehrenbürgerschaft Paul von Hindenburg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/140 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel sieht den Entzug der Ehrenbürgerschaft für Paul von Hindenburg vor. Die Verleihung der Ehrenbürgerrechte erfolgte am 7. April 1933 durch die damalige Stadtverordnetenversammlung auf Antrag des Wahlbündnisses „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“.
Die Vorlage begründet den Beschlussvorschlag mit den historischen Umständen der Zeit. Die am 12. März 1933 neu gewählte Stadtverordnetenversammlung war aufgrund des beginnenden nationalsozialistischen Terrors nicht mehr demokratisch legitimiert. Die Verwaltung führt an, dass eine freie Gewissensentscheidung der einzelnen Stadtverordneten aufgrund der politischen Lage nicht mehr vorausgesetzt werden konnte. Während Mitglieder der SPD sich bei der damaligen Abstimmung enthielten, war die Teilnahme von KPD-Abgeordneten durch Gesetzesänderungen bereits ausgeschlossen.
Der Vorschlag zur Aberkennung der Ehrenbürgerschaft resultiert aus einer interfraktionellen Diskussionsrunde vom 29. Mai 2018, in der unter Beteiligung des Stadtarchivars auch der Umgang mit dem Mahnmal vor dem Haus Goldschmieding thematisiert wurde. In dieser Runde wurde parteiübergreifend Einigkeit über die Aberkennung erzielt. Mit dem Beschluss sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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