Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 17.07.2018 gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 der Gemeindeordnung NRW zur unterjährigen Änderung der KInvFöG I-Arbeitsliste gem. Ratssitzung vom 05.07.2018 (Drucksache 2018/141)

2018/162 15.08.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Dringlichkeitsentscheidung vom 17. Juli 2018 genehmigen, die eine unterjährige Änderung der Arbeitsliste des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG) vorsieht. Durch die Anpassung der Liste wurden Mittel in Höhe von rund 291.000 Euro freigesetzt, die für andere Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Im Zentrum der Vorlage steht die Neugestaltung der Bushaltestelle „Am Markt“. Ursprünglich war für diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2018 ein Auszahlungsbetrag von 196.000 Euro vorgesehen, wobei eine anteilige Finanzierung durch einen Investitionskostenzuschuss des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) in Höhe von 176.000 Euro geplant war. Da diese Refinanzierung durch den VRR nicht in der geplanten Höhe realisiert werden kann, soll die Maßnahme nun über Mittel des KInvFöG NRW finanziert werden. Konkret wird vorgeschlagen, die investive Einzahlung in Höhe von 176.400 Euro von der Buchungsstelle für VRR-Investitionszuwendungen auf die Buchungsstelle für Investitionszuwendungen des Landes NRW aus dem KInvFöG umzuleiten.

Die Maßnahme umfasst die Anpassung der Haltestelle Gretenkordhaus an die Anforderungen der Barrierefreiheit, einschließlich des Einbaus taktiler Elemente sowie der Anpassung der Busaufstellfläche und der Übergänge. Eine zuvor aufgehobene Ausschreibung konnte nach Sicherstellung der Finanzierung erneut durchgeführt werden, sodass ein Unternehmer für die Umsetzung der Restarbeiten bereits ermittelt wurde.

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