+++ TOP wurde von der Umweltausschussvorsitzenden von der Tagesordnung genommen und daher nur im Betriebsausschuss 3 behandelt. +++ 5. Änderung des Flächennutzungsplans, Planbereich 'Alter Garten' hier: Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Alter Garten“ im Ortsteil Henrichenburg vorgelegt. Mit diesem Beschluss wird das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet und die öffentliche Auslegung des Entwurfs sowie der Begründung für die Dauer eines Monats vorgesehen.
Der Planbereich umfasst ein Gebiet südlich der Anschlussstelle Henrichenburg der Bundesautobahn 2, westlich der Borghagener Straße, nördlich der Hagenstraße und östlich der Straße Vockmannshof. Aktuell ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche für Bildungseinrichtungen ausgewiesen. Die Änderung beabsichtigt, die Darstellung der Fläche als Wohnbaufläche anzupassen, wobei die Nutzung als Standort für eine Bildungseinrichtung erhalten bleibt. Die konkrete Abgrenzung soll im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens Nr. 248 erfolgen.
Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen nördlich und östlich der Grundschule Alter Garten. Hierfür sollen landwirtschaftliche Flächen sowie Hofstellen sowie die derzeitigen Außengelände und Spielflächen der Schule aufgegeben werden. Die Verlegung der Ballspielfläche soll in das Bebauungsplanverfahren einbezogen werden. Die Anpassung des Flächennutzungsplans soll die planungsrechtliche Flexibilität für zukünftige Änderungen an Gebäuden oder Nutzungen erhöhen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231801100019
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180118172655
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20180118174751