Anerkennung des Griechische Gemeinde e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 3. Mai 2018 liegt die Sitzungsvorlage 2018/093 zur Entscheidung vor. Gegenstand des Antrags ist die Anerkennung des Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel e.V., ansässig im Kulturzentrum AGORA, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Verwaltung führt im Sachverhalt aus, dass der Verein bereits seit mehreren Jahren im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig ist. Nach Prüfung der Unterlagen werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung nach dem Sozialgesetzbuch erfüllt. Mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe werden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung entsprechender Angebote geschaffen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe gemäß den Bestimmungen des § 75 SGB VIII beschließt. Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage geht hervor, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßige Berührung zur Folge hat. Die zuständige Beigeordnete für Soziales hat die Vorlage zur Beratung vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180418141630