6. Änderung des Flächennutzungsplans Planbereich 'Südliche Altstadt' hier: Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/224 sieht die 6. Änderung des Flächennutzungsplans für den Planbereich „Südliche Altstadt“ im Ortsteil Castrop vor. Der betroffene Bereich liegt östlich der Schillerstraße sowie nordwestlich der Viktoriastraße und umfasst die Schulgrundstücke sowie das Bürgerhaus an der Leonhardstraße.
Gegenstand der Planung ist die Umwidmung der Fläche von einer Gemeinbedarfsfläche, die derzeit für Bildungs- und kulturelle Einrichtungen vorgesehen ist, zu einer gemischten Baufläche (M). Ziel dieser Änderung ist es, die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne zu schaffen, die urbane Gebiete festsetzen können. Damit soll die Altstadt als Versorgungsbereich und Wohnstandort durch bauliche und funktionale Maßnahmen gestärkt werden. Die Symbole und Standorte für Bildungs- und Kulturstätten bleiben von der Änderung unberührt. Durch die neue Darstellung soll zudem die bauplanungsrechtliche Flexibilität für mögliche zukünftige Anpassungen an Gebäuden oder Nutzungen am Standort der Bildungseinrichtung erhöht werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss 3 die Änderung des Flächennutzungsplans beschließt und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf inklusive Begründung auszuarbeiten. Die Auslegung des Entwurfs soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer eines Monats öffentlich erfolgen. Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 242 „Südliche Altstadt“ durchgeführt. Es entstehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231810100229
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181018104758
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20181018104809