Bebauungsplan Nr. 242 Planbereich „Südliche Altstadt“ hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Sitzungsvorlage 2018/225 befasst sich der Betriebsausschuss 3 mit dem Bebauungsplan Nr. 242 für den Planbereich „Südliche Altstadt“. Der Entwurf sieht vor, die Bezeichnung des Plans von „Marktplatz und südliche Innenstadt“ in „Südverkehrliche Altstadt“ zu ändern. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf einschließlich der Begründung auszuarbeiten und für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das etwa 7 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop umfasst einen Teil der Altstadt und wird durch die Wittener Straße, die Viktoriastraße, die Schillerstraße sowie die Widumer Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Stärkung der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und Wohnstandort. Durch die Ausweisung von urbanen Gebieten (MU) sollen die städtebaulichen Strukturen gefestigt und die Funktionsfähigkeit des Einzelhandels gesichert werden.
Im Rahmen der planerischen Festsetzungen sollen bestimmte Nutzungen, wie Tankstellen sowie Vergnügungsstätten und Wettannahmestellen, ausgeschlossen werden, um negative Auswirkungen auf die Innenstadt und angrenzende Wohngebiete zu vermeiden. Zudem dient die Planung der städtebaulichen Ordnung für eine brachliegende Fläche im Bereich Widumer Straße/Schillerstraße, auf der neben einer bereits bestehenden Kita ein kirchlicher Bildungscampus entstehen soll. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden nicht erwartet.
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