Wahl der Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 8. März 2018 steht die Neubesetzung der Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden auf der Tagesordnung. Die Vorlage mit der Nummer 2018/051 dient dazu, die vakante Position nach dem Tod des bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden neu zu besetzen.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl bildet der Paragraph 71 des Sozialgesetzbuches VIII in Verbindung mit dem Paragraph 4 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Gemäß dieser Regelung werden der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses sowie dessen Stellvertretung durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt. Voraussetzung für die Wahl ist, dass die Kandidatur aus dem Kreis der Mitglieder erfolgt, die dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel angehören.
Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass die Neubesetzung der Stellvertretung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die formale Wahl einer Person zur Stellvertretung des Ausschussvorsitzenden vor.
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