Anerkennung des Trägerwerk der Georgspfadfinder e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss steht der Beschluss zur Anerkennung des Trägerwerk der Georgspfadfinder e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Tagesordnung. Der Antrag resultiert aus einer Neufassung der Satzung des Vereins und dient der Sicherstellung, dass die erforderliche Anerkennung formal nachgewiesen werden kann.
Das Trägerwerk der Georgspfadfinder e. V. fungiert als gemeinnütziger Träger des Marcel-Callo-Hauses und unterstützt den örtlichen Stamm der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG). Laut der vorliegenden Sitzungsvorlage erfüllt der Verein die Voraussetzungen des § 75 SGB VIII. Mit dem beantragten Beschluss wird die formale Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Ausschuss angestrebt. Die Verwaltung gibt an, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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