Lärmkarten der 3. Stufe, Öffentlichkeitsbeteiligung und Lärmaktionsplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2018/001 informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Sachstand zur dritten Stufe der Lärmkartierung sowie zur anstehenden Lärmaktionsplanung in Castrop-Rauxel. Grundlage der Maßnahmen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, welches die Erstellung von Lärmkarten für bestimmte Verkehrsflächen vorschreibt. Die aktuellen Kartierungen für Nichtballungsräume wurden im Dezember 2017 durchgeführt und durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Ergebnisse sind online abrufbar.
Betroffen von der aktuellen Kartierungsstufe sind unter anderem die Autobahnen A2, A42 und A45 sowie die Straßen L657 (Altstadtring und Pallasstraße/Oststraße), L654 (Mengeder Straße), B235, L663 (Dortmunder Straße) und L658 (Recklinghauser Straße). Auf Basis dieser Karten wird ein Lärmaktionsplan entwickelt, der Maßnahmen zur Lärmminderung festlegt und deren zeitliche Umsetzung vorsieht. Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt der Stadt sowie weiteren Dienststellen wie Straßen.NRW.
Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase können Anregungen vom 1. Februar bis zum 1. März 2018 eingereicht werden. Nach der Prüfung dieser Rückmeldungen durch das Umweltressort folgt die zweite Phase der Beteiligung vom 1. April bis zum 1. Mai 2018, in der der Entwurf des Lärmaktionsplanes kommentiert werden kann. Der Ausschuss nimmt den vorliegenden Bericht lediglich zur Kenntnis.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 232112100000
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171221160852
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20171221160907