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Tischvorlage

Liquiditätsplanung 2018 1. HJ

2018/053 22.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Tischvorlage mit der Nummer 2018/053 befasst sich mit der Liquiditätsplanung für das erste Halbjahr 2018. Die Vorlage dient der regelmäßigen Information der Fraktionen über die Liquiditätsplanung, wie es durch einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2008 festgelegt wurde.

Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt berechtigt, zur Sicherstellung der rechtzeitigen Zahlung von Ausgaben Kassenkredite in Form von Festbetrags- oder Kontokorrentkrediten aufzunehmen, sofern keine anderen Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für diese Kredite wurde in der geltenden Haushaltssatzung auf 240 Millionen Euro begrenzt, wobei im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2018 eine Reduzierung auf 220 Millionen Euro vorgesehen ist.

Die vorliegende Planung berücksichtigt die dem Kassenleiter bekannten, planungsrelevanten Einnahmen und Ausgaben sowie die Einschätzung täglicher Zahlungsströme. Es wird darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Kassenkreditbedarf aufgrund unvorhersehbarer Einnahme- und Ausgabenentwicklungen von der Prognose abweichen kann. Ein wesentlicher Faktor bei der Aufnahme von Kassenkrediten ist zudem die Bewertung der Kapitalmarktbedingungen hinsichtlich Zinsentwicklung, Laufzeit und Fälligkeit. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Liquiditätsplanung zur Kenntnis zu nehmen.

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