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Sitzungsvorlage

4. Änderung des Flächennutzungsplans Sachlicher Teilplan Windenergie hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2018/060 22.03.2018 Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/060 sieht den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans vor, wobei der sachliche Teilplan Windenergie im Fokus steht. Ziel der Änderung ist die Aufhebung der bestehenden Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet.

Die bisherigen Konzentrationsflächen, die sich im Bereich nördlich von Becklem sowie im Bereich Westhofsches Feld befinden, wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Jahr 2012 ausgewiesen. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts strengere Anforderungen an die Ermittlung von Ausschlussgebieten stellt. Da bei der bisherigen Planung eine klare Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabuzonen fehlte, bestehen rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der bestehenden Flächen.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Zonen bereits weitgehend ausgeschöpft sind und durch bestehende Restriktionen, wie etwa die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden, kaum weitere Anlagen realisierbar sind. Durch die Aufhebung der Konzentrationszonen sollen die rechtlichen Mängel beseitigt werden. Dies soll es ermöglichen, dass potenzielle Einzelstandorte im Rahmen einer individuellen Prüfung entwickelt werden können, sofern sie den geltenden Genehmigungsvorschriften und Schutzbelangen entsprechen. Die restlichen Darstellungen im Flächennutzungsplan bleiben von dieser Änderung unberührt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt, wenngleich im Planverfahren Kosten für etwaige Gutachten entstehen können.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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