Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Ausbau der ehem. Zechenbahntrasse König-Ludwig 3. Bauabschnitt hier: Folgewirkungen für den Straßenbaulastträger Stadt Castrop-Rauxel

2018/226 22.10.2018 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2018/226 befasst sich mit der weiteren Entwicklung des dritten Bauabschnitts der ehemaligen Zechenbahntrasse König-Ludwig, die sich zwischen Castrop-Rauxel, Datteln und Oer-Erkenschwick erstreckt. Im Zentrum steht die Klärung der Rechtsnachfolge und der Erhalt von Brückenbauwerken auf dem Gelände.

Aufgrund bestehender Vertragswerke zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der RAG AG ist die Stadt als Straßenbaulastträger für die Brückenbauwerke an der Beckumer Straße und am Reitweg zuständig. Da die RAG AG beabsichtigt, ihre vertraglichen Verpflichtungen abzuwickeln, wurde eine Anpassung der bisherigen Beschlusslage vorgeschlagen. Anstatt die Varianten eines Brückenabrisses mit Damm- oder Tunnelbau zu verfolgen, soll nun die Erhaltung der vorhandenen Brückenbauwerke angestrebt werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Regionalverband Ruhr (RVR) aufzuforderten, die bereits begonnene Fuß- und Radwegeverbindung auf der gesamten Länge des dritten Bauabschnitts fertigzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Verbleib der Brückenbauwerke sicherzustellen und eine Ablösevereinbarung mit der RAG AG auszuhandeln. Ziel ist es, die historischen Vertragswerke durch eine einmalige Ablösezahlung abzuwickeln, um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden und die Landschaftseingriffe gering zu halten. Die Finanzierung der Brückeninstandhaltung und die laufenden Prüfkosten liegen in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente