Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die monatliche Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 1. Januar 2019 von bisher 50 Euro auf 85 Euro erhöhen. Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten basiert auf einem Antrag der Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Dortmund im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. – BDS.
Die Schiedstätigkeit wird als Ehrenamt geführt, wobei die Schiedspersonen die Räumlichkeiten für die vorgerichtliche Streitschlichtung in der Regel in ihrer privaten Wohnung bereitstellen. Da die Stadt keine städtischen Amtsräume mit festen Sprechzeiten zur Verfügung stellt, übernimmt die Stadt gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Sachkosten. Die aktuelle Pauschale deckt Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung sowie Auslagen für den Schriftverkehr und Telefonate ab. Zudem nutzen die Schiedspersonen private technische Geräte wie Laptops oder Drucker für ihre Tätigkeit.
Die letzte Anpassung dieser Entschädigung erfolgte im Jahr 2001. Mit der beantragten Erhöhung um 35 Euro pro Monat entstehen für die Stadt jährliche Mehrkosten in Höhe von 1.680 Euro, da in Castrop-Rauxel vier Schiedspersonen tätig sind. Die Finanzierung der Maßnahme ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Die Vorlage wurde für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181023120056