Änderung der Verträge für Bereitschaftspflegefamilien
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat eine Änderung der Verträge für Bereitschaftspflegefamilien zur Beratung vorzulegen. Ziel der Vorlage ist es, den Punkt 6 der bestehenden Vereinbarungen anzupassen, der die Vergütung regelt. Bisher ist festgelegt, dass mit dem Tagessatz sämtliche Aufwendungen abgegolten sind. Die Neuregelung sieht vor, dass in begründeten Ausnahmefällen bei Beginn einer Maßnahme eine einmalige Bekleidungsbeihilfe von bis zu 150 Euro gewährt werden kann.
Hintergrund der Anpassung ist, dass Kinder häufig länger als den vorgesehenen Zeitraum von drei bis sechs Monaten in den Bereitschaftspflegefamilien verbleiben, etwa aufgrund von Verzögerungen in Gerichtsverfahren. Da Kinder oft mit unzureichender Kleidung in die Pflegefamilien kommen oder aus ihrer Kleidung herauswachsen, soll diese finanzielle Unterstützung ermöglicht werden.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden als gering eingestuft. Für das laufende Haushaltsjahr werden zusätzliche Aufwendungen von maximal 450 Euro erwartet. Ab dem Jahr 2019 wird mit jährlichen Mehraufwendungen von bis zu 1.200 Euro gerechnet. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter der Buchungsstelle für laufende Leistungen der Vollzeitpflege vorhanden. Die Finanzierung ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20181023152633