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Tischvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW (GO NW) zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei Buchungsstelle 36.01.533435 (Kosten der Tagespflege)

2018/287 23.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 21. November 2018 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich der Kinderförderung.

Aufgrund von Verzögerungen bei der Bereitstellung von Plätzen in Tageseinrichtungen ist die Anzahl der durch Tagespflegepersonal betreuten Kinder gestiegen, was zu einem Mehraufwand führt. Für die Buchungsstelle der Kosten der Tagespflege soll der ursprüngliche Haushaltsansatz von 1.210.000 Euro für das Jahr 2018 um 132.000 Euro erhöht werden. Der erwartete Mittelbedarf für diese Position beläuft sich somit auf insgesamt 1.342.000 Euro.

Die Deckung dieses zusätzlichen Bedarfs erfolgt durch Minderaufwendungen in Höhe von 132.000 Euro bei der Buchungsstelle für Zuschüsse an übrige Bereiche sowie durch entsprechende Minderauszahlungen im Finanzplan. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde notwendig, da die Auszahlung der Mittel im Laufe der 47. Kalenderwoche erfolgen muss und die Finanzierung des Tagespflegepersonals sichergestellt werden soll. Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung, da sie ausschließlich das laufende Haushaltsjahr betrifft.

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