Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2018/210 der Stabsstelle Ratsangelegenheiten wird die Neubesetzung des Schriftführeramtes für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel beantragt. Gemäß der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse ist für die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Diese Niederschrift muss sowohl vom Bürgermeister als auch von einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person zum Schriftführer zu bestellen und die bisherige Schriftführerin abzustellen. Die Neubesetzung der Funktion hat laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Entscheidung über die Bestellung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen.
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