Lärmaktionsplan der 3. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Lärmaktionsplan der 3. Stufe in der vorgelegten Fassung beschließen und den zugehörigen Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, welches die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. In der ersten Phase zwischen Februar und März 2018 reichten elf Institutionen und elf Bürger Anregungen ein. In der zweiten Phase von April bis Mai 2018 meldeten sich zehn Institutionen sowie 25 Bürger mit Bedenken oder Vorschlägen zu den Lärmkarten und dem Entwurf. Die Anregungen wurden durch das Umweltressort geprüft und protokolliert.
Die Grundlage für die Planung bilden Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt wurden. Betroffen sind unter anderem die Autobahnen A2, A42 und A45 sowie verschiedene Landesstraßen wie der Altstadtring, die Mengeder Straße und die Dortmunder Straße. Ziel des Plans ist die Verringerung der Lärmbelastung in den kartierten Bereichen durch festgesetzte Maßnahmen in einem definierten Zeitrahmen. Während die Stadt Castrop-Rauxel für die Festlegung der Maßnahmen zuständig ist, obliegt die Umsetzung teilweise auch anderen Dienststellen wie Straßen.NRW. Der fertige Plan muss dem LANUV weitergeleitet werden.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180529120025