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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 226 Teil a Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ hier: Fortsetzung des ergänzenden Verfahrens zur Behebung von Fehlern (§ 214 Abs. 4 BauGB) Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 BauGB)

2018/236 29.10.2018 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 226 Teil a für den Planbereich „Castrop-Park Siemensstraße“ zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Auslegung der Planunterlagen, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der Fachgutachten und der umweltbezogenen Stellungnahmen, soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats erfolgen.

Das Verfahren dient der Behebung von Fehlern im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, wonach der ursprüngliche Bebauungsplan aufgrund materieller Fehler, insbesondere im Bereich des Lärmschutzgutachtens, als unwirksam eingestuft wurde. Durch die Überarbeitung soll nun ein rechtsbeständiger Plan geschaffen werden.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst den südwestlichen Teil des Sonderstandorts Siemensstraße. Ziel der Planung ist es, die Nutzungsmöglichkeiten für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel sowie für Gewerbebetriebe zu erweitern und die Reaktivierung leerstehender Flächen zu unterstützen. Gleichzeitig sollen die Verkaufsflächen für zentrenrelevante Sortimente begrenzt werden, um die Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt zu wahren. Die Planung sieht zudem den Ausschluss von Vergnügungsstätten und Bordellen vor. Die Anpassung des Entwurfs erfolgte unter Berücksichtigung eines überarbeiteten Immissionsschutzgutachtens sowie der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.

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