Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2018/253 des Betriebsausschusses 3 befasst sich mit der Neuausrichtung städtischer Strategien im Bereich Bauen und Wohnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, gemeinsam mit der Sparkasse Vest eine städtische Entwicklungsgesellschaft nach einem beigefügten Gesellschaftsmodell zu gründen. Ziel dieser Maßnahme ist es, der Stadt eine aktivere Rolle im städtischen Baugeschehen zu ermöglichen.
Gleichzeitig sieht der Beschlussvorschlag vor, weitere Aktivitäten zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft bis auf Weiteres zurückzustellen. Als Begründung führt die Verwaltung die aktuelle finanzielle Situation der Stadt an. Gespräche mit der Leitungsebene des zuständigen Bundesministeriums sowie der NRW-Bank lieferten keine neuen Erkenntnisse zur notwendigen Eigenkapitalausstattung aus dem kommunalen Haushalt. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab, dass für die Realisierung von 84 Wohneinheiten etwa 8,5 Millionen Euro aus dem Haushalt aufzubringen wären, was für andere kommunale Aufgaben nicht zur Verfügung stünden. Zudem blieb unklar, in welchem Umfang die im Ergebnisprotokoll des Bundeswohgipfels angekündigte Unterstützung des Bundes über reine Beratungsleistungen hinausgehen wird.
Für den Finanzplan des Jahres 2019 ist ein städtischer Finanzierungsanteil in Höhe von 13.000 Euro für die Umsetzung vorgesehen. Die Mittelbereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung für 2019 vorgesehen.
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Dokumente
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